Immobilien-verwaltung

im Kreis Steinfurt und Münster

  • 156 000m² Wohnfläche
  • 245 Verwaltungsobjekte
  • 285 Mio. EUR an Immobilienwerten
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EigentümerPORTAL: https://portal.wuellner24.de/

Alle Daten im zugriff

Alle wichtigen Dokumente außerhalb der Buchhaltung.

Einfacher Zugriff auf Informationen:

Eigentümer können jederzeit und von überall auf ihr Immobilienportfolio zugreifen. Sie können wichtige Dokumente, Finanzinformationen, Berichte und andere relevante Daten bequem online einsehen, ohne auf die Öffnungszeiten der Verwaltung angewiesen zu sein.

Echtzeit-Updates:

Das Immobilienportal ermöglicht es Eigentümern, in Echtzeit über den Status ihrer Immobilien informiert zu bleiben. Sie erhalten sofortige Updates zu Mietzahlungen, Reparaturen, Leerständen und anderen wichtigen Ereignissen.

BUCHHALTUNGSPORTAL: https://app.centerdevice.de/

Tagesaktuelle Buchhaltung

Sie haben alle Rechnungnen und Buchhaltungsdokumente tagesaktuell im Zugriff.

Einfacher Zugriff auf Informationen 24/7:

Eigentümer können jederzeit und von überall auf alle Rechnungen und Belege zu Ihrem Immobilienbestand zugreifen. Sie können wichtige Dokumente, herunterladen oder direkt Ihrem Steuerberater freigeben.

Echtzeit-Updates mit Benachrichtigung an Sie

Das Buchhaltungsportal ermöglicht es Eigentümern, in Echtzeit über den Status ihrer Finanzen informiert zu bleiben. Sie erhalten sofortige Updates eingehenden Rechnungen.

Unsere Stellenangebote

Stellenportal

Immobilien-verwaltung
kompetent und zuverlässig

Wir kümmern uns um alle Angelegenheiten rund um Ihre Immobilie(n). Alles was Sie tun müssen ist zurücklehnen und entspannen. Wir sorgen für die Objektpflege, die Instandhaltung und den Werterhalt. Wir haben eigene Handwerker die Rund um die Uhr für Ihr Objekt tätig sind.

... für Eigentümergemeinschaften

Eigentümerversammlungen

Bei WEGs laden wir einmal jährlich zur Eigentümerversammlung ein wo wir die wichtigsten TOPs, das weitere Vorgehen besprechen und Beschlüsse fällen

Hausgeldabrechnung

Zu Beginn eines Jahres kümmern wir uns um die Abrechnungen des vergangenen Kalenderjahres und kalkulieren wie wir wirtschaftlich stehen wollen

Durchführung der Hausordnung

Die Freiheit des Einzelnen hat ihre Grenze in der Freiheit der anderen. Um die Zufriedenheit Ihrer Mieter zu gewährleitsen ist es ntwendig, dass die Hausordnung eingehalten wird.

Rücklagenplan

Gemeinsam besprechen wir mit Ihnen wohin die Reise gehen soll und schätzen die notwendigen Gelder dafür ein.

Gemeinschaftliche Gelder

Um den „laufenden Betrieb“ aufrecht zu erhalten ist es wichtig, dass genügend gemeinschaftliche Gelder vorhanden sind. Dieses Vermögen muss in irgendeiner Form angelegt und verwaltet werden.

Gemeinschaftliches Eigentum

Wer ist für die Treppenhausreinigung zuständig? Wer kümmert sich um die schwer aufzuschließende Haupteingangstür? Als Verwalter nehmen wir Ihnen solche Fragen ab.

Wirtschaftsplan

Welche Einnahmen und Ausgaben erwarten Sie bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Wir kalkulieren sämtliche Kosten für Sie und schätzden die Höhe der Hausgeldzahlungen

Sondereigentumsverwaltung

Im Falle einer Vermietung Ihrer Eigentumswohnung bieten wir auf Wunsch die sogenannte Sondereigentumsverwaltung an.

Und vieles mehr…

Unsere Aufgaben sind weit umfangreicher als die hier aufgelisteten Punkte. Vermissen Sie bestimme Aufgaben? Sprechen Sie uns gerne an!

... für Mietverwaltungen

Objektabrechnung

Ihre Mieter erhalten von uns am Ende einer Abrechnungsperiode die Abrechnung der Betriebskosten mit einem guthaben oder einer Nachzahlung.

Hausordnung

Die Freiheit des Einzelnen hat ihre Grenze in der Freiheit der anderen. Um die Zufriedenheit Ihrer Mieter zu gewährleitsen ist es ntwendig, dass die Hausordnung eingehalten wird.

Mietzahlung

Die regelmäßige Mietzahlung ist Gegenstand eines Mietvertrages und sollte lückenlos sein. Wir kümmern uns darum, dass dies auch so durchgeführt wird.

Mahnwesen

Eine friedliche Lösung liegt stets in unserem Interesse. Sollte jedoch ein gerichtliches Mahnverfahren nötig sein, leiten wir diesen für Sie ein.

Rechnungsverkehr

Alle Rechnungen werden von uns fortlaufend verbucht und bezahlt. Sie haben zu jeder Zeit uneingeschränkten Zugriff auf all Ihre Dokumente.

Überwachung und Pflege

Die Anschaulichkeit des Objektes ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer Immobilie wodurch das Wohnklima verbessert wird und höhere Mieten erzielbar sind.

Mieterwechsel

Die Neuvermietung und alle damit anfallenden Aufgaben wie Insertion oder Besichtigungen erledigen wir auf Wunsch gerne für Sie.

Objektbedarf

Zu wissen was Ihr Objekt benötigt hilft in vielen Punkten: Durch turnusmäßige Instandhaltungsmaßnahmen beugen wir Reparaturstau vor und sorgen für eine länge Nutzungsdauer.

Und vieles mehr…

Unsere Aufgaben sind weit umfangreicher als die hier aufgelisteten Punkte. Vermissen Sie bestimme Aufgaben? Sprechen Sie uns gerne an!

Wohnungssuche
und Vermietungsservice

Sie sind auf der Suche nach einer Wohnung? Schauen Sie sich unsere Immobilienanzeigen an. Bei der Menge an Wohneinheiten die wir verwalten werden monatlich mehrere Wohnungen in jedem Preissegment frei, die neu zu vermieten sind.

Testen Sie uns

Only just try

Wüllner & Wolke Immobilienverwaltung oHG wurde vor ca. 30 Jahren Jahren von Marc Wüllner zunächst als Einzelfirma gegründet. Das Unternehmen begann als bescheidenes Team mit dem Ziel, Wohn- und Gewerbeimmobilien in der Region Steinfurt zu verwalten und seinen Kunden erstklassigen Service zu bieten.

In den folgenden Jahren hat sich Wüllner & Wolke Immobilienverwaltung oHG kontinuierlich weiterentwickelt und sein Leistungsspektrum erweitert. Durch den Aufbau eines soliden Rufes als verlässlicher Partner für Immobilieneigentümer und Investoren konnte das Unternehmen sein Portfolio stetig ausbauen und seinen Kundenstamm vergrößern.

Während dieser Zeit hat sich das Unternehmen auch den Herausforderungen der Immobilienbranche gestellt, darunter sich ändernde Vorschriften, wirtschaftliche Schwankungen und technologische Fortschritte. Durch innovative Lösungen und ein starkes Engagement für Qualität und Kundenzufriedenheit hat Wüllner & Wolke Immobilienverwaltung oHG diese Herausforderungen gemeistert und sich als führendes Unternehmen in der Branche etabliert.

Heute ist Wüllner & Wolke Immobilienverwaltung oHG ein angesehener Name in der Immobilienbranche, der einen breiten Kundenstamm bedient und ein vielfältiges Portfolio an Wohn- und Gewerbeimmobilien verwaltet. Das Unternehmen bleibt seinen Werten treu, darunter Nachhaltigkeit und soziales Engagement, und strebt weiterhin danach, seinen Kunden herausragenden Service und Mehrwert zu bieten.

Eigene Handwerker - technische Mitarbeiter
Unsere eigenen Handwerker sind rund um die Uhr für Sie da. Technisch ausgebildet verfügen sie über einen unglaublich umfangreichen Wissensstand. Bei Schäden oder Mängel sind sie zuerst an Ihrem Objekt und begutachten den IST-Zustand. Kleinere Mängel, die verherende Folgen mit sich bringen könnten werden sofort behoben.
24-Stunden-Notfallservice
Für Notfälle sind wir 24-Stunden, 365 Tage im Jahr über unser Nottelefon für Sie erreichbar.
Vorteile durch Partnerprogramm
Für Arbeiten, die nicht unter den Tätigkeitsgebieten unserer Handwerker liegen, arbeiten wir täglich mit vielen Handwerksfirmen in und rundum Steinfurt zusammen. Durch die Partnerschaft mit diesen Unternehmen profitieren ausschließlich unsere Kunden! Durch die regelmäßige Beauftragung bekommen wir teilweise Vergünstigungen bei Reparaturen oder einen schnelleren Termin.
Zugriff auf all Ihre Dokumente durch intelligente Cloud-Lösung
Durch unsere Cloudspeicher-Lösung haben Sie und nur Sie zu jeder Zeit gesicherten Zugriff auf all Ihre Dokumente.

Antworten
Auf Ihre Fragen

Sowohl als Eigentümer als auch als Mieter: Um eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten ist es notwendig, dass Vertrauen an die Hausverwaltung besteht. Wir arbeiten absolut transparent: Haben Sie fragen sind wir selbstverständlich jederzeit für Sie da. Oft gestellte Fragen nehmen wir in unserer Fragenliste auf!

Wüllner & Wolke Immobilien-verwaltung


Am Ende einer Abrechnungsperiode wird die Betriebskostenabrechnung erstellt. Eine Abrechnungsperiode hat immer genau zwölf Monate und muss nicht deckungsgleich mit einem Kalenderjahr sein. Meistens geht die Abrechnungsperiode jedoch vom 01.01 bis zum 31.12. eines Jahres. Sobald die Abrechnungsperiode verstrichen ist, sieht das Gesetz vor, dass die Abrechnung innerhalb von zwölf Monaten bei Ihnen eingegangen sein sollte (§ 556 Abs. 3 Satz 2). Solange hat der Eigentümer/ Verwalter Zeit Ihre Abrechnung zu erstellen.
Anders als bei der Betriebskostenabrechnung für Mieter gibt es für die Hausgeldabrechnung im Wohneigentumsrecht keine gesetzliche Frist für die Fertigstellung durch den Verwalter. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres versuchen wir jedoch alle Hausgeldabrechnung innerhalb von sechs Monaten fertigzustellen.

Viele Eigentümer die ihre Wohnung vermietet haben sind auch schließlich an die mietrechtliche Abrechnungsfrist gebunden und benötigen die Abrechnung zur Weiterberechnung.

Grundsätzlich wird die Hausgeldabrechnung mit der Einladung zur jährlichen Eigentümerversammlung verschickt. Sollten Sie Ihre Abrechnung und die Einladung noch nicht erhalten haben, bitten wir um Geduld. Sie können sicher davon ausgehen, dass wir daran arbeiten.
Sollten Sie ausgezogen sein, Ihre Mieten und ggf. Nachzahlungen stets pünktlich und vollständig bezahlt und die Wohnung ordnungsgemäß übergeben haben, steht der Kautionsauszahlung nur noch die Betriebskostenabrechnung des Auszugsjahres im Wege. In der Regel wird mindestens die halbe Kaution nach Ihrem Auszug ausgezahlt. Den Rest behält man als Sicherheit für eine eventuelle Nachzahlung ein. Wir schauen uns jedoch vorher die vergangenen Betriebskostenabrechnungen an und prüfen wie häufig und hoch Sie Nachzahlungen gehabt haben. Die Auszahlung der kompletten Kaution kann also im schlimmsten Fall bis zu zwölf Monate nach Beendung des Abrechnungszeitraumes andauern. Wichtig ist das Vertrauen, welches Sie als Mieter mit der Hausverwaltung oder dem Eigentümer aufgebaut haben. Sollten Sie stets zuverlässich und pünktlich die volle Miete und Nachzahlungen bezahlt haben, haben wir bessere Argumente den Eigentümer zur Auszahlung einer möglichst vollständigen Kaution zu bewegen.
Nein, in der Regel haben wir für jedes Objekt eine Liste an Handwerker-Firmen, die für bestimmte Arbeiten vorgesehen sind. Laut Gesetz hat der Mieter die Pflicht schäden dem Vermieter oder dem Verwalter anzuzeigen (§ 536 c BGB). Sollte also etwas defekt sein, melden Sie sich einfach bei uns und wir kümmern uns um den Handwerker. In dringenden Notfällen haben wir unsere 24-Stunden-Hotline.
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